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SICHERHEITS- UND

HYGIENEBEAUFTRAGTE

 

Sicherheits- und Hygienebeauftragte stellen ein wichtiges Bindeglied zwischen Betriebsführung und Mitarbeitern dar.

Lassen Sie sich ein unverbindliches, auf Ihre Firma zugeschnittenes Angebot unterbreiten.

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Besuchen Sie uns auch gern persönlich auf der Lommatzscher Straße 6 in Riesa!

SICHERHEITSBEAUFTRAGTE

 

Sicherheitsbeauftragte sind von Unternehmerinnen und Unternehmern schriftlich bestellte Personen, die sie bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren unterstützen.

 

Sicherheitsbeauftragte sind in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten zu bestellen (§ 22 SGB VII). Der Unfallversicherungsträger kann auf Grund der Gefährdungssituation eine von der Beschäftigtenzahl 20 abweichende Regelung treffen. Den Sicherheitsbeauftragten kommt aufgrund ihrer Orts-, Fach- und Sachkenntnisse die Aufgabe zu, in ihrem Arbeitsbereich Unfall- und Gesundheitsgefahren zu erkennen und adäquat darauf zu reagieren sowie zu beobachten, ob die vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind. Sicherheitsbeauftragte sind ohne hierfür festgeschriebenen Zeitaufwand auf ihrer jeweiligen Arbeitsebene unterstützend tätig. Sie treten gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als Multiplikator auf und bewirken durch ihren Präsenz und ihre Vorbildfunktion sowie durch ihr kollegiales Einwirken ein sicherheitsgerechtes und gesundheitsbewusstes Verhalten der Kolleginnen und Kollegen. Die Sicherheitsbeauftragten sind in ihrer Funktion ausschließlich ehrenamtlich tätig und können in keinem Fall die beratende Funktion einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einer Betriebsärztin bzw. einem Betriebsarzt ersetzen, sollten aber eng mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und einer Betriebsärztin oder einem Betriebsarzt zusammenwirken.

 

Sicherheitsbeauftragte sind gemäß § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) Mitglied im Arbeitsschutzausschuss (ASA)

HYGIENEBEAUFTRAGTE

 

Hygienebeauftragte stellen ein wichtiges Bindeglied zwischen Betriebsführung und Mitarbeitern dar. Sie beraten beide Parteien und informieren über notwendige Hygienemaßnahmen nach gesetzlichen Vorgaben und legen Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen fest.

Sie verfolgen das primäre Ziel der Infektionsprävention.

 

Da Hygienebeauftragte in vielfältigen Bereichen des Arbeitslebens eingesetzt werden, sind neben dem mikrobiologischen und hygienischen Fachwissen auch spezielle Kenntnisse der Arbeitsprozesse notwendig.

 

Unsere Hygienebeauftragten sind für Unterschiedliche Arbeitsstätten spezialisiert.

Neben der Umsetzung zielgerichteter Hygienemaßnahmen ist eine Hygieneplanung, bzw. die Erstellung passgenauer Hygienekonzepte eine wichtige Voraussetzung, um eine kontinuierliche und nachvollziehbare Umsetzung der Hygienemaßnahmen zu gewährleisten.

Diese sind von entscheidender Bedeutung für den Fortbestand des Betriebes.

 

Hygienepläne und Hygienekonzepte dienen auch zum kollegialen Austausch mit Aufsicht führenden Behörden. Folgende Seminarinhalte unterstützen Sie bei der professionellen Erstellung von Hygieneplänen und Hygienekonzepten:

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