
VORTEILE UNSERES HAUSNOTRUFS
-
Sicherheit für Sie zu Hause, in jeder Situation (Sturz, Einbruch, Feuer etc.)
-
Ihre Selbstständigkeit bleibt bewahrt
-
Schnelle und zuverlässige Hilfe rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr
-
Unser Schlüsselservice stellt sicher, dass auch im Notfall die Wohnung geöffnet werden kann
-
Persönlicher und fachkundiger Ansprechpartner
-
Einfache und sichere Handhabung der Technik
-
Ihre Angehörigen haben die Gewissheit, dass es Ihnen gut geht
-
Ihre pflegenden Angehörigen werden entlastet
-
Bereitstellung, Instandhaltung, Service und Installation der Hausnotrufgeräte erfolgt durch unser professionelles provitus Team
-
Individuelle und persönliche Beratung durch unsere freundlichen Mitarbeiter
VORTEILE UNSERES HAUSNOTRUFS
-
Sicherheit für Sie zu Hause, in jeder Situation (Sturz, Einbruch, Feuer etc.)
-
Ihre Selbstständigkeit bleibt bewahrt
-
Schnelle und zuverlässige Hilfe rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr
-
Unser Schlüsselservice stellt sicher, dass auch im Notfall die Wohnung geöffnet werden kann
-
Persönlicher und fachkundiger Ansprechpartner
-
Einfache und sichere Handhabung der Technik
-
Ihre Angehörigen haben die Gewissheit, dass es Ihnen gut geht
-
Ihre pflegenden Angehörigen werden entlastet
-
Bereitstellung, Instandhaltung, Service und Installation der Hausnotrufgeräte erfolgt durch unser professionelles provitus Team
-
Individuelle und persönliche Beratung durch unsere freundlichen Mitarbeiter
UNSERE BRANDSICHERHEITSWACHE
BEI UNS BRENNT
NICHTS AN!
Wir bieten Ihnen Brandwachen für Gebäude und Veranstaltungen jeglicher Art. Als einer der größten privaten Anbieter bieten wir Ihnen individuell angepasste Feuerwehr-Dienstleistungen.
Sollten Sie für Ihr Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten benötigen, aber keinen eigenen ausgebildeten Mitarbeiter hierfür haben, übernehme ich diese Aufgabe als externer Brandschutzbeauftragter gerne für Sie. Auch bei kurzfristigen Anfragen können wir jederzeit reagieren.
WISSEN, WORAUF ES ANKOMMT!
Lassen Sie sich ein unverbindliches, auf Ihre Firma zugeschnittenes Angebot unterbreiten. (Aufgaben des Brandschutzbeauftragten gemäß DGUV Information 205-003)

24 Stunden
Bereitschaftsdienst
Besuchen Sie uns auch gern persönlich auf der Lommatzscher Straße 6 in Riesa!

SCHNELLIGKEIT, PROFESSIONALITÄT UND ERFAHRUNG
Zu unseren Mitarbeitern gehören ausschließlich erfahrene Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner, welche über umfangreiche Berufserfahrung verfügen.
Es dabei wichtig zu erwähnen, dass Sie bei uns keine minder ausgebildeten Brandwachen buchen, sondern qualifizierte Feuerwehrleute.
Unsere derzeitigen Auftraggeber sind Industrieanlagen, Logistikzentren, Messehallen, Baustellen und viele mehr.
Überzeugen Sie sich selbst und kontaktieren Sie uns. Wir unterbreiten Ihnen dann gern ein attraktives und individuelles Angebot für Sie.
BRANDSCHUTZBEAUFTRAGTER FÜR IHR UNTERNEHMEN
Der Brandschutzbeauftragte hat den für den Brandschutz Verantwortlichen eines Betriebes (Arbeitgeber/Unternehmer, Betriebsleiter, Behördenleiter) in allen Fragen des Brandschutzes zu beraten und zu unterstützen. Er ist der zentrale Ansprechpartner in allen Fragen des vorbeugenden und abwehrenden betrieblichen Brandschutzes.
Brand- und Explosionsschutz ist in einem Betrieb nur dann effektiv, wenn die baulichen, technischen, organisatorischen und personellen Brandschutzmaßnahmen aufeinander abgestimmt sind. Eine der wichtigsten betrieblichen Maßnahmen ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten, wenn dieser nicht ohnehin durch Behörden, Versicherer oder auf Grundlage einer Sonderbauvorschrift gefordert wird.
Der Brandschutzbeauftragte ist Teil des betrieblich-organisatorischen Brandschutzes. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Prävention.
Er ist vom Unternehmer schriftlich zu bestellen und benötigt für die Ausübung seiner Tätigkeit eine spezielle Ausbildung. Die Unternehmerpflichten und Aufgaben in Bezug auf den betrieblichen Brandschutz können auch durch einen extern bestellten Brandschutzbeauftragten erfüllt werden.
Wird ein Brandschutzbeauftragter gesetzlich oder gemäß behördlichen Auflagen zwingend vorgeschrieben, ist gegebenenfalls die Mitteilung an die zuständige Behörde (Bauaufsicht, Branddirektion, usw.) zur Beauftragung eines externen Brandschutzbeauftragten erforderlich.