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UNSERE BRANDSICHERHEITSWACHE

BEI UNS BRENNT

NICHTS AN!

Wir bieten Ihnen Brandwachen für Gebäude und Veranstaltungen jeglicher Art. Als einer der größten privaten Anbieter bieten wir Ihnen individuell angepasste Feuerwehr-Dienstleistungen.

 

Sollten Sie für Ihr Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten benötigen, aber keinen eigenen ausgebildeten Mitarbeiter hierfür haben, übernehme ich diese Aufgabe als externer Brandschutzbeauftragter gerne für Sie. Auch bei kurzfristigen Anfragen können wir jederzeit reagieren.

WISSEN, WORAUF ES ANKOMMT!

Lassen Sie sich ein unverbindliches, auf Ihre Firma zugeschnittenes Angebot unterbreiten. (Aufgaben des Brandschutzbeauftragten gemäß DGUV Information 205-003)

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24 Stunden
Bereitschaftsdienst

Besuchen Sie uns auch gern persönlich auf der Lommatzscher Straße 6 in Riesa!

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SCHNELLIGKEIT, PROFESSIONALITÄT UND ERFAHRUNG

Zu unseren Mitarbeitern gehören ausschließlich erfahrene Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner, welche über umfangreiche Berufserfahrung verfügen.

Es dabei wichtig zu erwähnen, dass Sie bei uns keine minder ausgebildeten Brandwachen buchen, sondern qualifizierte Feuerwehrleute.

Unsere derzeitigen Auftraggeber sind Industrieanlagen, Logistikzentren, Messehallen, Baustellen und viele mehr.

Überzeugen Sie sich selbst und kontaktieren Sie uns. Wir unterbreiten Ihnen dann gern ein attraktives und individuelles Angebot für Sie.

BRANDSCHUTZBEAUFTRAGTER FÜR IHR UNTERNEHMEN

Der Brandschutzbeauftragte hat den für den Brandschutz Verantwortlichen eines Betriebes (Arbeitgeber/Unternehmer, Betriebsleiter, Behördenleiter) in allen Fragen des Brandschutzes zu beraten und zu unterstützen. Er ist der zentrale Ansprechpartner in allen Fragen des vorbeugenden und abwehrenden betrieblichen Brandschutzes.

 

Brand- und Explosionsschutz ist in einem Betrieb nur dann effektiv, wenn die baulichen, technischen, organisatorischen und personellen Brandschutzmaßnahmen aufeinander abgestimmt sind. Eine der wichtigsten betrieblichen Maßnahmen ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten, wenn dieser nicht ohnehin durch Behörden, Versicherer oder auf Grundlage einer Sonderbauvorschrift gefordert wird.

 

Der Brandschutzbeauftragte ist Teil des betrieblich-organisatorischen Brandschutzes. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Prävention.

 

Er ist vom Unternehmer schriftlich zu bestellen und benötigt für die Ausübung seiner Tätigkeit eine spezielle Ausbildung. Die Unternehmerpflichten und Aufgaben in Bezug auf den betrieblichen Brandschutz können auch durch einen extern bestellten Brandschutzbeauftragten erfüllt werden.

Wird ein Brandschutzbeauftragter gesetzlich oder gemäß behördlichen Auflagen zwingend vorgeschrieben, ist gegebenenfalls die Mitteilung an die zuständige Behörde (Bauaufsicht, Branddirektion, usw.) zur Beauftragung eines externen Brandschutzbeauftragten erforderlich.

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